Neues Jahr, neue Regeln: Änderungen Unternehmen 2024 im Überblick - Was sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändert

31.1.2024

Welche Änderungen müssen Unternehmen im Blick haben, um 2024 erfolgreich zu sein? In diesem Artikel gehen wir auf einige neue Gesetze und Regelungen, die auf Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen im Jahr 2024 zukommen, ein.

Das Wichtigste auf einen Blick

- Der Mindestlohn ist 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro gestiegen und die Minijob-Grenze wurde dementsprechend von 520 Euro auf 538 Euro pro Monat angehoben, was mehr Einkommen und Flexibilität für geringverdienende Arbeitnehmer*innen bedeutet.

- Im Jahr 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro.

- Auch Auszubildende können sich über gestiegene Mindestlöhne freuen.

- Es gibt seit 26.10.2022 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro für Arbeitnehmer*innen. Diese gilt noch bis 31.12.2024.

- Das Arbeitsrecht sieht 2024 viele Änderungen vor, darunter die Erhöhung von Kinderkrankengeldtagen sowie die Einführung einer Ausbildungsgarantie für Jugendliche.

Mindestlohnerhöhung und Erhöhung der Minijob-Grenze

Arbeitnehmer arbeiten im Büro und besprechen die Mindestlohnerhöhung und Minijob-Grenze für 2024

Beginnen wir mit einer Änderung, die sicherlich viele freuen wird: der Erhöhung des Mindestlohns. Ab dem 1. Januar 2024 wurde der Mindestlohn von 12,00 Euro brutto pro Arbeitsstunde auf stolze 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde erhöht. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung für Arbeitnehmerinnen. Das bedeutet eine direkte Erhöhung des Einkommens für viele Arbeitnehmerinnen.

Doch damit nicht genug. Auch die Minijob Verdienstgrenze für Minijobberinnen steigt auf 538 Euro brutto im Monat. Das bedeutet, dass Minijobberinnen dauerhaft bis zu 10 Wochenstunden arbeiten können und dementsprechend ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen.

Aber auch die Auszubildenden wurden bei der Erhöhung nicht vergessen. So wurde festgelegt, dass der Mindestlohn für Azubis im ersten Lehrjahr von 620 Euro monatlich auf 649 Euro monatlich, im zweiten Lehrjahr auf 766 Euro, im dritten Lehrjahr auf 876 Euro und im vierten Ausbildungsjahr auf 909 Euro.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für die Mindestlöhne der Auszubildenden. Seit 2020 wird in diesem Gesetz der Mindestlohn für Auszubildende in Betrieben ohne Tarifbindung geregelt. Bislang wurde der Mindestlohn jedes Jahr erhöht.

Inflationsausgleichsprämie

Eine weitere Änderung, die Arbeitgeber*innen und ihre Beschäftigten gleichermaßen betrifft, ist die Einführung der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie (IAP).

Seit dem 26.10.2022 bis Ende 2024 können Unternehmen ihren Mitarbeiter*innen einen steuer- und sozialabgabenfreien Betrag von bis zu 3.000 Euro gewähren.

Hierbei handelt es sich um das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung. Dies soll die Kaufkraft der Arbeitnehmer*innen stärken und ihnen helfen, mit steigenden Preisen insbesondere gestiegenen Lebensmittelkosten und Energiepreisen, umzugehen.

Die Prämie können alle Arbeitnehmer*innen im steuerrechtlichen Sinne erhalten, zum Beispiel:

- Voll- oder Teilzeitbeschäftigte

- Kurzfristig Beschäftigte

- Minijobber und Minijobberinnen

- Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

- Auszubildende

- Praktikantinnen und Praktikanten, zum Beispiel Studierende

- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Kurzarbeit

- Personen in Elternzeit

- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Krankengeldbezug

- Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz und Jugendfreiwilligendienstgesetz (§2)

- Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind

- Ehrenamtlich Tätige, sofern sie den steuerlichen Arbeitnehmerbegriff erfüllen

- Vorstände und Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer, sofern sie den steuerlichen Arbeitnehmerbegriff erfüllen

- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der aktiven oder passiven Phase der Altersteilzeit

- Personen im Bezug von Vorruhestandsgeld

- Versorgungsbeziehende

Sie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder zu üblichen Sonderzahlungen gewährt werden und kann in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.

Darüber hinaus darf sie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet werden.

Kinderkrankengeld-Neuregelung

Mutter und Kind zu Hause während der Kinderkrankengeld-Neuregelung 2024

Für Eltern gibt es ebenfalls gute Neuigkeiten. Ab 2024 steigt die Anzahl der Kinderkrankengeldtage pro Kind von 10 auf 15 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich die Anzahl sogar von 20 auf 30 Tage. Dies ist eine wichtige Unterstützung für Familien, die mit den Herausforderungen der Kinderbetreuung bei Krankheit zu kämpfen haben.

Darüber hinaus entstehen keine Abzüge von den Kinderkrankengeldtagen, wenn Eltern zusammen mit ihrem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden müssen. Dies ist eine wichtige Änderung, da sie den Eltern die Möglichkeit gibt, bei ihrem Kind zu bleiben, ohne sich Sorgen um finanzielle Einbußen machen zu müssen.

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Telefonische Krankschreibungen

Telefonische Krankschreibung - was zu beachten ist: es ist keine Videosprechstunde möglich  Patient*in muss der Arztpraxis bekannt sein  es dürfen keine schweren Symptome vorliegen  die telefonische Krankschreibung ist maximal 5 Kalendertage gültig

Die Gesundheit der Mitarbeiter*innen ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Branche die Mitarbeitenden beschäftigt sind, sei es im Handel, Handwerk oder beispielsweise im Dienstleistungssektor.

Bereits seit der Beschlussfassung am 7. Dezember 2023 können Arbeitnehmer*innen bei Krankheiten ohne schwere Symptome eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung telefonisch erhalten. Dies ist eine bedeutende Erleichterung für die Arbeitnehmer und kann dazu beitragen, die Ausbreitung von Krankheiten am Arbeitsplatz zu verhindern.

Die neue Regelung erweitert die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung auf alle Krankheitsbilder mit absehbar nicht schwerem Verlauf. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen nicht mehr persönlich beim Arzt erscheinen müssen, um eine Krankschreibung zu erhalten, was die Belastung für Arztpraxen und Patientinnen reduzieren kann.

Folgende Punkte sind in diesem Zusammenhang zu beachten:

1. es ist keine Videosprechstunde möglich

2. Patient*in muss der Arztpraxis bekannt sein

3. es dürfen keine schweren Symptome vorliegen

4. die telefonische Krankschreibung ist maximal 5 Kalendertage gültig

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für Unternehmen mit 50 Mitarbeiter*innen oder mehr. Diese müssen eine interne Meldestelle einrichten. An diese Stelle können Mitarbeitende Verstöße gegen

- EU-Recht

- Straftaten

- bestimmte Ordnungswidrigkeiten

- andere im Gesetz genannte Rechtsverstöße

melden.

Eine solche Whistleblowing Meldestelle muss sowohl mündliche als auch schriftliche Hinweise entgegennehmen und persönliche Treffen ermöglichen. Sobald ein Hinweis eingereicht wird, prüft die Meldestelle dessen Glaubwürdigkeit und leitet entsprechende Maßnahmen ein, normalerweise in Form von internen Untersuchungen.

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz ist es auch vorgesehen, eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz einzurichten, an die sich Whistleblower alternativ wenden können. Die bestehenden Meldestellen bei der Bafin und dem Bundeskartellamt sollen weiterhin in Betrieb bleiben.

Der zentrale Aspekt des Gesetzes besteht darin, Whistleblower*innen vor Repressalien zu schützen. Diese dürfen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Sollte es dennoch dazu kommen, haben die Hinweisgeber das Recht, Schadensersatz zu fordern.

Unternehmen sollten jedoch berücksichtigen, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern erweitert wird. Ab dem 1. Januar 2024 sind nun auch kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten.

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)

Zum 1. Januar 2024 tritt auch das neue Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz in Kraft. Dieses Gesetz betrifft Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeiter*innen und zielt darauf ab, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten sicherzustellen.

Unternehmen sind nach diesem Gesetz für das Risikomanagement und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten verantwortlich. Dies beinhaltet sowohl ihren eigenen Geschäftsbereich als auch ihre direkten und indirekten Zulieferer. Dies ist eine wichtige Verantwortung, die erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken und die Reputation der Unternehmen haben kann.

Bereits seit 1. Januar 2023 galt dieses Gesetz für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gem. §13 d HGB mit mindestens 3.000 Beschäftigten.

Ausbildungsgarantie und Berufsorientierungspraktikum

Für junge Menschen gibt es ebenfalls einige wichtige Änderungen. Ab dem 1. August 2024 tritt die Ausbildungsgarantie in Kraft. Diese garantiert jungen Menschen ohne Ausbildungsplatz eine außerbetriebliche Ausbildung (BaE).

Einen Anspruch auf eine solche BaE haben junge Menschen, die alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1. diejenige/derjenige muss sich nachweislich erfolglos beworben haben

2. bei einer Berufberatung gewesen sein

3. bei der ausbildungssuchenden Person war eine Vermittlung von Seiten der Bundesagentur für Arbeit nicht erfolgreich

4. diejenige/derjenige lebt in einer unterversorgten Region, was bedeutet, dass es in der Region nicht ausreichend Ausbildungsplätze gibt

Zusätzlich unterstützt die Agentur für Arbeit ab dem 1. April 2024 Jugendliche bei der Suche nach einem Berufsorientierungspraktikum. Dieses Praktikum kann vor Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums freiwillig absolviert werden und soll Jugendlichen bei der Entscheidung für einen zukünftigen Beruf helfen.

Fazit: Herausforderungen und Chancen im Jahr 2024

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Jahr 2024 viele Herausforderungen, aber auch Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen bereithält.

Die zahlreichen Änderungen im Arbeitsrecht zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Rechte der Arbeitnehmer*innen zu stärken und die Unternehmen an die sich ändernden Bedingungen anzupassen.

Es ist wichtig, sich über diese Gesetzesänderungen und Neuerungen zu informieren und sich darauf vorzubereiten. Denn nur so können wir die Herausforderungen meistern und die Chancen nutzen, die der Jahreswechsel uns bietet.

Es wird garantiert ein spannendes Jahr 2024!

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