EuGH Urteil: Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend
Am 14. Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) zugunsten einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung. Das Urteil betrifft Unternehmen und Arbeitnehmer*innen in der Europäischen Union (EU) und basiert auf der Arbeitszeitrichtlinie. Es zielt darauf ab, die Rechte der Arbeitnehmer*innen zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Arbeitnehmer*innen sollten ihre Arbeitszeiten genau erfassen, um ihre Rechte durchzusetzen. Das Urteil hat Auswirkungen auf Unternehmen, die geeignete Mechanismen zur Arbeitszeiterfassung implementieren müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Es fördert Transparenz und den Schutz der Arbeitnehmer*innen in der EU.